Medien

Foto- und Filmaufnahmen

Sie möchten in BLS-Zügen oder an BLS-Bahnhöfen filmen oder fotografieren?

Die BLS-Medienstelle stellt Ihnen Foto- und Filmbewilligungen für BLS-Züge, Busse von Busland AG sowie für Bahnhöfe an BLS-Strecken aus. Bei Anfragen für Film- und Fotoaufnahmen auf den BLS-Schiffen und an den Ländten hilft Ihnen die Medienstelle der BLS Schifffahrt weiter. Melden Sie sich frühzeitig bei uns, damit bei den Aufnahmen alles klappt.

Die BLS behält sich vor, bei kommerzieller Verwendung der Aufnahmen eine Gebühr und/oder bei aufwändigen Abklärungen und Begleitung der Dreharbeiten die erbrachte Leistung in Rechnung zu stellen.

Bitte beantragen Sie die Bewilligung mindestens drei Arbeitstage im Voraus.

Modalitäten und Konditionen

Bitte beachten Sie die folgenden Modalitäten und Konditionen, die für das Fotografieren und Filmen bei der BLS gelten:

  • Die Bewilligung wird dem Gesuchsteller durch die BLS AG erteilt und umfasst soweit erforderlich auch Bewilligungen der mit der BLS AG verbundenen Gesellschaften (BLS Netz AG, Busland AG, BLS Cargo AG).
  • Bei Aufnahmen in BLS-Verkehrsmitteln müssen alle beteiligten Personen im Besitz eines gültigen Fahrausweises sein.
  • Fahrgäste und unbeteiligte Dritte sowie Personal dürfen durch die Arbeiten in keiner Weise gestört und nur mit deren Einverständnis gefilmt oder fotografiert werden. Betriebsabläufe und die Einhaltung des Fahrplans dürfen nicht beeinträchtigt werden.
  • Der Gleisbereich sowie das nicht öffentlich zugängliche Betriebsareal dürfen aus Sicherheitsgründen nur in Begleitung von dafür instruiertem BLS-Personal und mit Schutzausrüstung nach BLS-Vorschriften betreten werden.
  • In Gleisnähe dürfen keine Bauten oder Installationen erstellt oder benützt werden (Fahrleitung unter Spannung).
  • Kameras oder Mikrofone dürfen nicht aus dem geöffneten Zugfenster herausgehalten werden (Gefahr bei Tunnels oder durch Installationen wie Signal- und Fahrleitungsmasten an der Strecke).
  • Anordnungen des Betriebspersonals und der Begleitpersonen sind in jedem Fall Folge zu leisten.
  • Es gelten die bestehenden Bahnhofsordnungen und Verhaltensregeln in Fahrzeugen.
  • In Ladengeschäften und Restaurants dürfen Aufnahmen nur mit Bewilligung der jeweiligen Betreiber (Pächter bzw. Mieter) der Lokalitäten gemacht werden.
  • Der Gesuchsteller haftet gegenüber der BLS AG für alle Schäden, die im Rahmen der vorliegenden Bewilligung entstehen, und er ist verpflichtet, die erforderlichen Versicherungen abgeschlossen zu haben.
  • Bei Terminkollisionen oder besonderen Vorkommnissen können Aufnahmen trotz vorheriger Terminabsprache kurzfristig abgesagt werden.
  • Die BLS AG behält sich vor, bei kommerzieller Verwendung der Aufnahmen eine Gebühr und/oder bei aufwändigen Abklärungen und Begleitung der Dreharbeiten dem Gesuchsteller die erbrachte Leistung in Rechnung zu stellen.
  • Auf Verlangen ist diese Bewilligung allen Mitarbeitenden der BLS AG vorzuweisen.

Mit der Erteilung einer Bewilligung übernimmt die BLS AG keine Haftung für Unfälle, Schäden oder Diebstahl, die der Gesuchsteller verursacht oder erleidet.

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