GA für Reisende mit Beeinträchtigung
Freie Fahrt in den öffentlichen Verkehrsmitteln in der ganzen Schweiz
Reisende mit einer Beeinträchtigung erhalten das Generalabonnement 1. oder 2. Klasse zum ermässigten Preis.
Zusätzlich erhältlich ist das Begleitabo, welches Sie zur Gratis-Mitnahme einer Begleitperson und/oder eines Assistenzhundes berechtigt.
Verkauf & Bezahlung
Bediente Verkaufsstellen
Sie können das GA für Reisende mit Beeinträchtigung (GA IV) in Ihrem BLS Reisezentrum oder an einer bedienten Verkaufsstelle des öffentlichen Verkehrs erwerben. In diesem Fall bringen Sie bitte Ihren SwissPass mit. Wenn Sie keinen SwissPass besitzen bringen Sie bitte ein aktuelles analoges oder digitales Passfoto, Ihren Pass oder Ihre Identitätskarte sowie Ihren IV-Ausweis mit. Ausnahme: Reisende, die ständig auf einen Rollstuhl angewiesen sind, brauchen nur ein Arztzeugnis als Bestätigung anstelle des IV-Ausweises.
Jahreszahlung oder Monatszahlung
Das GA kann entweder jährlich oder monatlich bezahlt werden. Bei einer monatlichen Bezahlung können Sie das GA – unter der Einhaltung der Mindestvertragsdauer von 6 Monaten – jederzeit kündigen. Zahlen Sie hingegen jährlich, sparen Sie mindestens CHF 20.00 pro Monat.
Automatische Verlängerung
Mit dem Kauf eines GAs gehen Sie einen unbefristeten Vertrag ein, so dass sich Ihr Abonnement auf der bestehenden SwissPass-Karte automatisch um ein Jahr oder einen Monat verlängert, je nach gewählter Gültigkeitsdauer. Sie erhalten zwei Monate vor Ablauf der Gültigkeit ein Erinnerungsschreiben mit dem letztmöglichen Kündigungstermin.
Über swisspass.ch können Sie eine zusätzliche Kündigungserinnerung per E-Mail oder SMS abonnieren.
Mindestvertragsdauer
Jedes GA hat zu Beginn eine Mindestvertragsdauer von sechs Monaten, unabhängig vom gewählten Zahlungsrhythmus. Im Anschluss bestimmen Sie, ob Sie Ihr Abonnement weiterlaufen lassen möchten oder ob Sie es unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist auf das Ende eines beliebigen Abo-Monats kündigen.
Geltungsbereich
Mit dem GA haben Sie freie Fahrt auf den Strecken der BLS und der meisten anderen Schweizer Bahnen, auf Schiffen, in Postautos und im städtischen Nahverkehr. Es gibt jedoch einige Ausnahmen und Einschränkungen, deshalb empfehlen wir Ihnen, sich vor der Reise über den genauen Geltungsbereich zu informieren.
Zusätzliche Vergünstigungen
Mit einem General-Abo profitieren Sie von attraktiven Rabatten und Vergünstigungen:
- Geniessen Sie bis zu 50% Rabatt oder einen anderen Mehrwert (z.B. Warengutschein, Getränk) auf zahlreichen Freizeitangeboten wie z.B. Events, Veranstaltungen, Museumseintritten, etc. Am besten erkundigen Sie sich direkt beim Anbieter.
- Mit einem GA haben Sie die Möglichkeit ein Park+Rail-Abo zu kaufen und Ihr Auto direkt am Bahnhof zu parken.
- Sparen Sie CHF 5.00 auf die Kurzzeitmiete von Velos bei Rent a Bike.
- Gebührenfreier Geldwechsel in den BLS Reisezentren.
- Wenn Sie bei Europcar in der Schweiz ein Auto oder Nutzfahrzeug mieten, erhalten Sie 15% Rabatt.
- Entdecken Sie spannende Freizeitangebote und attraktive Produkte der SwissPass Plus Partner.
- Besitzen Sie ein GA 1. Klasse zusammen mit einem gültigen internationalen Fahrausweis, so haben Sie Zugang zu den Railteam-Lounges mit Gratis-Getränken, WLAN und einem separaten Bahnschalter.
FAQ – Häufige Fragen
Ich habe keinen Swisspass. Was kann ich tun?
SwissPass, eine Karte für alles
Mit dem Kauf eines Abonnements erhalten Sie automatisch den SwissPass. Alles, was Sie brauchen, ist eine gültige Identitätskarte oder einen gültigen Pass und ein aktuelles Passfoto. Auch als Neukund:in können Sie Ihr Abo im BLS-Webshop kaufen und Ihre Identität in wenigen Minuten online bestätigen, ohne eine Verkaufsstelle aufsuchen zu müssen.
Wie lange dauert es, bis ich mein GA erhalte?
Wenn Sie bereits einen SwissPass besitzen, ist Ihr GA automatisch ab dem ersten Geltungstag gültig. Andernfalls wird das General-Abo auf dem SwissPass innerhalb von ca. 10 Tagen per Post zugestellt.
Was wird aus Abos die ich nicht mehr brauche?
Wenn Sie sich für den Kauf eines General-Abos entscheiden, erhalten Sie für nicht mehr benötigte Abonnemente wie Halbtax-, Verbund-, Strecken- oder Modulabonnement eine Pro-Rata-Erstattung. Wenden Sie sich mit dem SwissPass, auf dem Ihr bisheriges Abo referenziert ist, an ein BLS Reisezentrum und Sie erhalten eine entsprechende Gutschrift.
Kann ich mein GA unterbrechen/hinterlegen?
Sollten Sie Ihr GA für eine bestimmte Zeit nicht benötigen, können Sie es für mindestens fünf aufeinanderfolgende Tage und bis höchstens 30 Tage pro Abo-Jahr unterbrechen. Mit nur wenigen Klicks können Sie Ihr GA auf swisspass.ch selbständigen hinterlegen bzw. unterbrechen.
Die Gutschrift für die hinterlegten Tage wird Ihnen auf der nächsten GA-Rechnung nach Ablauf der Hinterlegung gutgeschrieben. Bitte beachten Sie, dass dies je nach Abonnement erst nach einem Jahr der Fall sein kann.
Wie kann ich mein GA kündigen?
Das GA mit monatlicher oder jährlicher Zahlung kann frühestens 6 Monate nach dem ersten Tag der Gültigkeit gekündigt werden. Die Kündigung muss mindestens einen Monat vor Ende eines Abo-Monats erfolgen. Das heisst, Sie können Ihr GA frühestens nach 5 Monaten auf das Ende des 6. Monats kündigen. Im Falle einer Jahreszahlung werden Ihnen die nicht genutzten Monate abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 10.00 zurückerstattet.
Auf swisspass.ch können Sie Ihr Abo in wenigen Schritten selbständig kündigen. Gerne nehmen wir Ihre Kündigung auch persönlich oder telefonisch im BLS Reisezentrum entgegen.
Erstattung im Falle einer vorzeitigen Kündigung
Falls Sie Ihr GA mit Jahreszahlung vorzeitig kündigen möchten, werden Ihnen die nicht genutzten Monate erstattet. Der Rückzahlungsbetrag wird pro genutztem Monat und nicht pro genutztem Tag berechnet. Pro genutztem Monat werden 9% des Kaufpreises abgezogen. Zusätzlich wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 10.00 erhoben.
Beispiel
GA Erwachsene, 2. Kl. mit Jahreszahlung | CHF 3860.00 |
Rückgabe nach 8 Monaten CHF 3860.00 abzüglich 8 x 9% bzw. 347.40 |
CHF 2779.20 |
Bearbeitungsgebühr | CHF 10.00 |
Erstattung | CHF 1070.00 |
Ist das GA auf Bergbahnen gültig?
Auf rein touristischen Bergbahnen wie dem Jungfraujoch ist das GA in der Regel nicht gültig und Sie bezahlen einen reduzierten oder sogar den vollen Preis. Bei Bergbahnen die Wohngebiete erschliessen ist das GA meistens gültig.
Ist das GA auf dem Schiff gültig?
Mit dem GA können Sie auf den meisten grossen Seen der Schweiz kostenlos Schifffahren.
Ausnahmen: Greifensee, Lago die Lugano, Lac de Joux, Lac des Brenets, Lago die Poschiavo, Silsersee, Walensee
Weitere Informationen zu Tarifbestimmungen der Schweizerischen Transportunternehmen finden Sie hier: