Entschädigung bei Verspätungen im ÖV
Hatte Ihr Zug Verspätung und Sie sind deshalb mindestens eine Stunde zu spät an Ihrem Ziel angekommen?
Dann haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung und erhalten einen Teil Ihres Billett- oder Abopreises rückerstattet. Die Höhe der Entschädigung hängt vom gezahlten Fahrpreis sowie der Dauer der Verspätung ab.
Entschädigungsbetrag
Einzelbillette
Verspätung |
Entschädigung |
ab 60 Min. | 25% des Billettpreises |
ab 120 Min. | 50% des Billettpreises |
Entschädigungsbeträge unter CHF 5.00 werden nicht ausbezahlt.
Abos
Ab 60 Min. Verspätung erhalten Sie mindestens CHF 5.00 oder den Tageswert Ihres Abos entschädigt.
Antragsformular
Steht Ihnen eine Entschädigung zu, dann füllen Sie bitte online das Antragsformular aus. In den Reisezentren ist keine Entschädigung möglich.
- Antragsformular swisspass.ch
- Barrierefreies Antragsformular swisspass.ch
Weitere Rechte bei Verspätung
- Wenn Ihre Reise aufgrund einer Verspätung oder eines Ausfalls ihren Zweck nicht mehr erfüllt, müssen Sie sie nicht antreten oder können diese abbrechen und erhalten den Billettpreis erstattet. Wenden Sie sich an eines unserer Reisezentren.
- Haben Sie Ihren Anschluss aufgrund einer Verspätung oder eines Ausfalls verpasst, dürfen Sie Ihre Reise ohne Nachzahlung bis zum Ziel fortsetzen – auch wenn Sie dafür einen anderen Weg einschlagen müssen.
- Sofern am Bahnhof oder im Fahrzeug verfügbar oder lieferbar, erhalten Sie in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit Mahlzeiten und Getränke.
- Müssen Sie aufgrund eines Ausfalls oder einer Verspätung eine oder mehrere Nächte übernachten, haben Sie Anspruch auf ein Hotelzimmer sowie auf den Transport vom Bahnhof zum Hotel und wieder zurück.
- Können Sie Ihr Reiseziel am selben Tag nicht mehr erreichen, übernehmen die Transportunternehmen die Kosten für die Übernachtung.
Ausgenommene Leistungen
- Sie haben keinen Anspruch auf die Übernahme von Übernachtungskosten, wenn das Transportunternehmen nicht für die Verspätung oder den Ausfall eines Verkehrsmittels verantwortlich ist, also zum Beispiel aufgrund eines Naturereignisses.
- Sie haben keinen Anspruch auf die Übernahme von Folgeschäden, also wenn Sie zum Beispiel aufgrund einer Verspätung oder eines Ausfalls einen Flug oder ein Konzert verpassen.