Expertenbericht Organisation Bahninfrastruktur: BLS unterstützt Optimierung des diskriminierungsfreien Netzzugangs
Die BLS begrüsst den Expertenbericht zur Organisation der Bahninfrastruktur. Die pragmatischen Reformansätze zeigen auf, wie der diskriminierungsfreie Marktzugang im heutigen Schweizer Bahnsystem optimiert werden kann. Aus Sicht der BLS ermöglichen es die Vorschläge, den bewährten Betrieb der BLS-Infrastruktur unter dem Dach der BLS AG weiterzuführen.
Die BLS teilt die von der Expertengruppe Organisation Bahninfrastruktur (EOBI) gewonnene Erkenntnis, dass das ideale Organisationsmodell für die Schweizer Bahninfrastruktur von der zugrundeliegenden Marktordnung abhängt: Je mehr der Bahnmarkt liberalisiert wird, umso wichtiger sind ein echter, diskriminierungsfreier Marktzugang und unabhängige, system-relevante Infrastrukturfunktionen wie beispielsweise die Trassenvergabestelle (TVS) oder die Fahrplanerstellung. Die Reformvorschläge des heute publizierten EOBI-Berichts zeigen einen pragmatischen Weg auf, der die Anforderungen des geltenden europäischen Eisenbahnrechts erfüllt und den Eigenheiten der Schweizer Bahnlandschaft Rechnung trägt. Und sie ermöglichen es auch, künftig die Regulierung auf die Entwicklung der künftigen Marktordnung abzustimmen. Die BLS unterstützt die rasche Umsetzung der vorgeschlagenen Massnahmen. Sie sind ein wichtiger Schritt zur Verbesserung des heutigen Bahnsystems.
Holdingmodell: Kontinuität für das Infrastrukturmanagement der BLS
Mit dem Vorschlag, die Organisation der Schweizer Normalspurbahnen im Sinne des Holdingmodells weiterzuentwickeln, wird die EU-Kompatibilität des Schweizer Bahnsystems sichergestellt – und zwar ohne die Errungenschaften der heutigen, integriert geführten schweizerischen Bahngesellschaften fundamental in Frage zu stellen.
Die BLS hat ihre Bahninfrastruktur bereits 2009 in eine separate Gesellschaft (BLS Netz AG) ausgegliedert. Management und Betrieb erfolgen jedoch weiterhin durch das Mutterhaus. Die EOBI-Empfehlungen der Expertengruppe ermöglichen es, dieses Modell unter dem Dach der BLS AG sukzessive weiterzuentwickeln. Damit wird das bestehende bundesrätliche Konzept «SBB+X» bestätigt, wonach neben den SBB weitere Bahnen bestehen sollen, die untereinander in einem innovationsfördernden Wettbewerb stehen.
Unabhängiger Regulator und Trassenvergabestelle verbessern den diskriminierungsfreien Netzzugang
Der Bericht empfiehlt auch die Ablösung der heutigen Schiedskommission für das Eisenbahnwesen durch eine Railcom, einem unabhängigen Regulator für den Bahnbereich. Weiter soll die heutige Trasse Schweiz AG zu einer unabhängigen Trassenvergabestelle (TVS) mit erweiterten Kompetenzen entwickelt werden. Beide Vorschläge gehen aus Sicht der BLS in die richtige Richtung. Sie garantieren den diskriminierungsfreien Marktzugang aber nicht konsequent genug. Kritisch ist insbesondere die Erstellung des Fahrplans, welche die TVS gemäss den EOBI-Empfehlungen weiterhin bei der SBB in Auftrag geben muss. Gerade bei Fahrplanstudien, mit denen die Machbarkeit neuer Verkehrsangebote geprüft wird, kann jedoch nur eine neutrale, mit allen Kompetenzen ausgestattete Instanz den fairen Marktzugang für alle Eisenbahnverkehrsunternehmen sicherstellen.
Weitergehende Marktöffnung bedingt weitergehende Reformen
Die BLS teilt ausserdem die Auffassung im EOBI-Bericht, dass eine weitergehende Marktöffnung, wie sie gegenwärtig in der EU diskutiert wird, auch weitergehende Reformen am institutionellen Rahmen erfordert, um für alle Bahnen einen Wettbewerb mit gleich langen Spiessen sicherzustellen.
Für die BLS sind zwei Handlungsfelder im Fokus:
- Wettbewerbsverzerrende Quersubventionierungen innerhalb der Bahnen sind wirkungsvoll auszuschliessen. Hierfür müssten nicht nur Infrastrukturbetrieb und Verkehr im Sinne einer Holding stärker entflechtet werden, sondern auch die einzelnen Verkehrssparten innerhalb eines Bahnkonzerns.
- Strukturelle, finanzielle Ungleichgewichte zwischen den Bahnen sind zu vermeiden. Es ist sicherzustellen, dass Monopolgewinne im öV-System – namentlich im Fernverkehr und bei den bahnnahen Immobilien – nicht einer einzelnen Unternehmung, sondern wieder dem Gesamtsystem zugeführt werden.