BLS nimmt PwC-Bericht zur Kenntnis
Die vom BLS-Verwaltungsrat in Auftrag gegebene Untersuchung der Firma PwC ist abgeschlossen. Der Fokus lag dabei auf den Verkäufen von Halbtax-Abos im Libero-Verbund, die über mehrere Jahre nicht vollumfänglich budgetiert wurden. Die BLS nimmt die Ergebnisse zur Kenntnis und führt die bereits eingeleiteten Optimierungsmassnahmen fort. Sie wird die anstehende strafrechtliche Aufarbeitung unterstützen.
Relevante Erkenntnisse
Die finalen Ergebnisse decken sich mehrheitlich mit den Analysen der BLS. Neu ist die Erkenntnis, dass die mit den Ertragsschätzungen beauftragte Abteilung seit 2013 von nicht eingerechneten Halbtax-Erlösen gewusst zu haben scheint. Die Geschäftsleitung wurde im Sommer 2019 aktiv und beauftragte die Bereiche mit der Aufklärung und der Erarbeitung von Verbesserungsmassnahmen. Im Herbst 2019 bündelte sie ihre Aktivitäten zu diesem Zweck in einer Task Force.
Die Kritikpunkte der EFK und von PwC zu den mangelhaften Kontroll- und Überwachungsmechanismen hat die BLS aufgenommen und die nötigen Optimierungsmassnahmen bereits eingeleitet. Sie fühlt sich mit der Finalisierung des PwC-Berichtes bekräftigt, diese Massnahmen nun fortzuführen. Die BLS betont nochmals, dass alle Erlöse aus dem Verkauf von Halbtax-Abos im Libero-Verbund immer korrekt in der Ist-Rechnung abgebildet wurden. Sie wird wie angekündigt die zu viel erhaltenen Abgeltungen an Bund und Kantone zurückerstatten.
Die BLS nimmt weiterhin zustimmend zur Kenntnis, dass ihr PwC ein komplexes systemisches Umfeld mit Zielkonflikten innerhalb des Subventionswesens im öffentlichen Verkehr bestätigt.
Zusätzliche Berichtsinhalte
PwC vermutet zusätzlich, die BLS habe systematisch zu hohe Kosten und zu tiefe Erlöse eingeplant, um so ihre Pensionskasse zu sanieren. Diese Schlussfolgerung weist die BLS in aller Deutlichkeit zurück. Zwar wurden erwirtschaftete Überschüsse teilweise in die Pensionskasse eingebracht. Jedoch geschah dies in voller Transparenz gegenüber den Kantonen und dem Bund.Nächste Schritte
Der Bericht enthält keine Hinweise auf strafrechtlich relevante Sachverhalte. Die BLS bedauert daher das vom BAV eingeleitete Strafverfahren und die vorgenommenen Vorverurteilungen. Sie wird die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden jedoch unterstützen, für Auskünfte zur Verfügung stehen und notwendiges Material transparent bereitstellen.
Der Regierungsrat und der Verwaltungsrat haben der Geschäftsleitung ihr Vertrauen ausgesprochen. Es ist ihnen wichtig, dass sich die BLS gegenwärtig auf die Bewältigung der aktuellen Herausforderungen konzentrieren kann.
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