Generalversammlung
Die Generalversammlung ist das oberste Organ der BLS AG. Die ordentliche Tagung findet jährlich statt und ist spätestens 20 Tage vor dem Versammlungstag einzuberufen. Traktandenanträge von dazu berechtigten Aktionärinnen und Aktionären sind 45 Tage vor der Generalversammlung dem Verwaltungsrat mitzuteilen. Für das Festlegen der Stimmrechtsverhältnisse gilt der Stand des Aktienbuchs 10 Tage vor einer ordentlichen oder ausserordentlichen Generalversammlung. Offizielles Publikationsorgan ist das Schweizerische Handelsamtsblatt.
Die Statuten vom 14. Mai 2024 regeln die Aufgaben und Kompetenzen der Generalversammlung sowie die Mitwirkungsrechte der Aktionärinnen und Aktionäre. Die Statuten und der Geschäftsbericht können am Sitz der BLS AG in Bern bestellt oder von der Website bls.ch heruntergeladen werden.
Verwaltungsrat
Die Schweizerische Eidgenossenschaft hat das Recht, eine Vertretung zur Wahl in den Verwaltungsrat vorzuschlagen. Die Kantone Bern und Wallis haben gemäss den Statuten das Recht, je eine Vertretung in den Verwaltungsrat gemäss Art. 762 OR abzuordnen. Die Generalversammlung wählt die übrigen Mitglieder jeweils für ein Jahr. Eine Wiederwahl ist möglich.
Angaben zu Verwaltungsrat und Führung
Alle Verwaltungsratsmitglieder üben ein nicht exekutives Mandat aus; kein Verwaltungsratsmitglied gehört der Geschäftsleitung der BLS AG oder einer der Konzerngesellschaften an. Die von der Generalversammlung gewählten Mitglieder sind unabhängig.
Gemäss Aktienrecht und Art. 21 der Statuten obliegt die Oberleitung der BLS AG dem Verwaltungsrat. Dieser beschliesst über alle Angelegenheiten, die nicht durch Gesetz oder Statuten ausdrücklich der Generalversammlung oder einem anderen Organ vorbehalten sind. Gestützt auf die Statuten und gemäss einem Organisationsreglement hat der Verwaltungsrat die Führung seiner Geschäfte an die Geschäftsleitung delegiert. Zum Vorbereiten von besonderen Geschäften hat der Verwaltungsrat drei ständige Ausschüsse ohne generelle Beschlusskompetenzen gebildet, die vertieft Aufgaben in seinem Zuständigkeitsbereich vorbereiten:
- Der Ausschuss Finanzen und Revision: Setzt sich vertieft mit Aufsichtsthemen (Umsetzung der Assurance-Aufgaben, Berichterstattung der Assurance-Funktionen, Risikobeurteilungen, Massnahmencontrolling), der finanziellen Planung und dem Reporting auseinander. Er begleitet die externe Revisionstelle im Rahmen der Ausübung ihres Prüfungsmandats und allfälliger zusätzlicher Aufträge und führt die interne Revision fachlich und nimmt deren Berichte zuhanden des Verwaltungsrats ab. Zudem berät er die Sachgeschäfte vor, die in den Zuständigkeitsbereich des Verwaltungsrats fallen.
- Der Ausschuss Personal und Entschädigungen: Diskussion von Personalthemen, Vorbereitung der Entschädigungsregelung des Verwaltungsrats, Vorbereitung der Grundsätze der Anstellungsbedingungen (inkl. Kader). Er legt zudem die Ziele der oder des Vorsitzenden der Geschäftsleitung und im Rahmen der vom Verwaltungsrat genehmigten Grundsätze die Löhne der Geschäftsleitung fest.
- Der Ausschuss Projekte BLS: Begleitet Geschäfte und Projekte der BLS AG oder von Konzerngesellschaften mit hoher Strategie- oder Risikorelevanz in der Konzept- und Realisierungsphase. Er berät die Mitglieder der Geschäftsleitung oder Kader als Sparringpartner in konkreten Geschäften und Projekten.
Die BLS AG verfügt über ein konzernweites internes Kontrollsystem (IKS). Dessen Existenz wird jährlich einer Prüfung durch die Revisionsstelle unterzogen. Der Verwaltungsrat wird über die Ergebnisse informiert. Das IKS wird durch ein strategisches und operatives Risikomanagement ergänzt. Die Top-Risiken werden im Verwaltungsrat behandelt und mit Massnahmen hinterlegt.
Entschädigung des Verwaltungsrats
Jedes Verwaltungsratsmitglied hat Anspruch auf eine fixe Jahresentschädigung, Sitzungsgelder, Pauschalspesen sowie ein Generalabonnement. Es besteht kein Bonusprogramm.
Die Mitglieder des Verwaltungsrats haben im Jahr 2024 insgesamt CHF 309'700 an Vergütungen im Sinn von Art. 663 bis Abs. 2 OR bezogen. Die Vergütungen je Mitglied sowie weitergehende Angaben sind auf Seite 47 im Finanzbericht der BLS AG ausgewiesen.
Geschäftsleitung
Der Verwaltungsrat wählt die Mitglieder der Geschäftsleitung. Die Geschäftsleitung nimmt unter der Leitung der oder des Vorsitzenden die Gesamtleitung der BLS AG wahr. Ein Organisationsreglement sowie eine Geschäfts- und Zuständigkeitsordnung legen die jeweiligen Kompetenzen, Aufgaben und Befugnisse der Geschäftsleitung und des Verwaltungsrats fest. Die Geschäftsleitung erstattet dem Verwaltungsrat regelmässig Bericht über den Geschäftsverlauf.
Vergütungen an die Geschäftsleitung
Die Vergütungen der Geschäftsleitung der BLS AG setzen sich aus dem individuell vereinbarten Bruttolohn, dem variablen Lohnanteil, den Sozialversicherungsbeiträgen und Betreuungszulagen sowie den Pauschalspesen und einem Generalabonnement zusammen. Die Vergütungen an die acht Mitglieder der Geschäftsleitung betragen insgesamt CHF 3'892'787, die höchste individuelle Vergütung an den Vorsitzenden der Geschäftsleitung beträgt CHF 689'892 (siehe Seite 48 im Finanzbericht der BLS AG).
Der variable Lohnanteil der Geschäftsleitung richtet sich nach dem Erreichungsgrad des kollektiven Fokusziels und beträgt maximal fünf Prozent. Der Ausschuss Personal und Entschädigungen beurteilt die Zielerreichung.
Revisionsstelle
Für das Geschäftsjahr 2024 hat die Generalversammlung die Firma KPMG AG in Bern als Revisionsstelle der BLS AG gewählt. Die Revisionsstelle nimmt die gesetzlich festgelegten Rechte und Pflichten wahr.