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Ausbildung Personal

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kursdurchführung 

Die Teilnehmerzahl der einzelnen Kursangebote ist beschränkt. Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen vergeben. 
Bei ungenügender Teilnehmerzahl wird der Kurs in der Regel nicht durchgeführt. 
Eine allfällige Kursannullierung wird den angemeldeten Kursteilnehmern und Kursteilnehmerinnen spätestens 15 Tage vor dem Kurs bekannt gegeben. 
Kann ein Kurs aus irgendeinem Grund nicht durchgeführt werden, können gegen die BLS Netz AG keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. 

Abmeldung 

Jede Abmeldung ist mit administrativem und finanziellem Aufwand verbunden und soll nur in Ausnahmesituationen erfolgen. Dabei kommen folgende Annullationsbedingungen zur Anwendung: 

Abmeldung bis 30 Tage vor Kursbeginn: keine Kosten
Abmeldung 30 bis 10 Tage vor Beginn: 50 % der Kurskosten 
Spätere oder keine Abmeldung: 100 % der Kurskosten 

Abmeldungen sind bitte sofort bei Bekanntwerden und mit Begründung an folgende Mail zu richten: 
IUR_bildung@bls.ch.
Das Eingangsdatum gilt als Abmeldezeitpunkt. 

Kurspreis 

Im Kurspreis enthalten sind (falls nicht anders erwähnt) Unterlagen und Kursmaterialien, Mittagessen, Erstausweis und erstmalige Prüfungsgebühr. 
Im Kurspreis nicht enthalten sind die Unterkunftskosten bei mehrtägigen Kursen. 

Kursbestätigung 

Nach bestandener schriftlicher oder praktischer Prüfung wird den Teilnehmenden eine provisorische Tätigkeitserlaubnis abgegeben. Innerhalb von 60 Tagen wird die Bescheinigung der Firma zuhanden der Teilnehmenden ausgestellt.

Datenverwendung

Die angegebenen Daten werden in einer vertraulichen Datenbank personenbezogen gespeichert. Sie werden verwendet, um die Laufzeiten der Funktionen zu berechnen und die Bescheinigungen daraus abzuleiten.

Sprachkompetenzen

Personen mit sicherheitsrelevanten Tätigkeiten müssen mindestens über ein Sprachniveau B1 in Deutsch verfügen, um ihre Tätigkeit im Normalbetrieb, bei Störungen und in Notsituationen ausüben zu können. Dazu gehören insbesondere das Empfangen und Erteilen von sicherheitsrelevanten Anweisungen und das Ausfüllen von Formularen. Ist der Referent bei der Durchführung unsicher, ob der Teilnehmer, die Teilnehmerin über ausreichende Sprachkompetenz verfügt, kann er einen Nachweis verlangen.

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