Genehmigung von Bauarbeiten, die an das Bahnareal angrenzen
Alle Bauarbeiten in der Nähe des Bahnareals beziehungswiese der Bahnanlagen unterliegen der Bewilligungspflicht durch die BLS
Betroffen davon sind:
- Bau-, Abriss-, Umbau- und Renovationsprojekte an Gebäuden
- Leitungen, Kabel und Kanalisationen verlegen und entfernen
- Zäune errichten und Bäume pflanzen
- Kran-, Baumaschinen- und Helikoptereinsatz in Bahnnähe
- Baumfällung und Baumpflege
- Einzelbäume: die Distanz zur Bahninfrastruktur muss mind. eine Baumlänge betragen
- Mehrere Bäume: die Distanz zur Bahninfrastruktur muss mind. die doppelte Baumlänge betragen
- usw.
Damit die Betriebssicherheit der Bahn gewährleistet ist, dürfen Bauarbeiten erst nach der Bewilligung durch die BLS aufgenommen werden.
Wann benötigen Sie eine Bewilligung der BLS
Eine Bewilligung der BLS muss immer eingeholt werden, wenn sich das Bauvorhaben in der Nähe von Grundstücken und Freiluftleitungen der BLS befindet. Dies gilt auch für das Ausstecken von Bauprofilen. Wir weisen Sie darauf hin, dass sich unsere Hochspannungsleitungen zum Teil ausserhalb der Gleisanlage befinden und Sie uns deshalb zwingend informieren müssen.
Gesuch und Fristen
Grundsätzlich beträgt die Vorlaufzeit sechs Wochen.
Im Baubewilligungsverfahren Dritter erstellt die BLS nach abgeschlossener Prüfung des Bewilligungsgesuchs eine Stellungnahme. Die Auflagen der BLS sind integraler Bestandteil der Baubewilligung und müssen zwingend eingehalten werden.
Die Zustimmung der BLS kann vor, während oder spätestens nach Planauflage eingeholt werden, wobei die zuständige Behörde die Baubewilligung erst erteilen kann, wenn die Bewilligung der BLS vorliegt. Bis dahin können die Bauarbeiten nicht beginnen.Kontakt
Möchten Sie Informationen betreffend Sicherheitsmassnahmen auf Baustellen beim Bahnnahen bauen BLS oder haben Sie sonstige Fragen? Wir beraten wir Sie gerne.